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Brandneu: Prüfen von Photovoltaikanlagen
08.07.2012

Mit der immer weiteren Verbreitung von Photovoltaikanlagen nimmt auch der Bedarf an Wartung und Überprüfung bestehender Anlagen auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu. Hierzu ist eine neue Richtlinie erschienen.

Auch Photovoltaikanlagen unterliegen der Abnutzung und Alterung. Dadurch können Einbußen beim Ertrag sowie sicherheitsrelevante Mängel entstehen. Sie müssen deshalb, wie jede andere technische Anlage auch, regelmäßig geprüft und gewartet werden. Jetzt hat das Elektrohandwerk eine neue Richtlinie erarbeitet, die alle relevanten Normen zu einer Arbeitsgrundlage für die umfassende und qualifizierte Prüfung von Photovoltaikanlagen zusammenfasst. Die Richtlinie „E-Check-Photovoltaikanlagen“.

Interessierte Leser finden dieses technische Dokument hier. (19 Seiten pdf, 6,2 MB)

Es kann übrigens sein, dass Ihre Anlage auf Grund von versicherungsrechtlichen Bestimmungen der PRÜFPFLICHT unterliegt. Dies gilt zum Beispiel für gewerbliche Betreiber auf Grund der Vorschrift BGV A3. Für öffentliche Betreiber, wie zum Beispiel Kindergärten, auf Grundlage der Vorschrift GUV A3 (GUV = Gemeindeunfallverhütungsvorschrift). Für private Betreiber kann sich die Notwendigkeit regelmäßiger Prüfungen aus versicherungsrechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel des Feuerversicherers, ergeben.

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